Martin Ehrenhauser fordert Gutachten vom EuGH

August 8th, 2011 § 2 comments

Martin Ehrenhauser

Martin Ehrenhauser im Interview mit NoPNR zur aktuellen Situation der Fluggastdatenauswertung:


NoPNR: Kurz vor der Sommerpause gab es eine heftige Debatte im EU-Parlament über die Pläne der EU Fluggastdaten im Kampf gegen den Terrorismus zu verwenden. Sie äußern sich seit beginn der Debatte kritisch. Warum?

ME: Zunächst stellt die Fluggastdatenauswertung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar. Von jedem Fluggast sollen die Reisebewegungen über Jahre hinweg gespeichert und ausgewertet werden. Bisher konnte der Nutzen dieser Sammelwut nicht belegt werden. Darüber hinaus fordern einige Mitgliedstaaten, die Auswertung auch auf andere Verkehrsmittel auszudehnen. Es droht die Total-Überwachung des Reiseverkehrs. Das ist nach der Vorratsdatenspeicherung und dem SWIFT-Abkommen der nächste Schritt bei der verdachtslosen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger.

NoPNR: Sie sprechen die Vorratdatenspeicherung an. Auch da gab es heftige Debatten. Unter anderem wurde auch über die Kosten der Maßnahme gestritten und wer dafür aufkommen soll. Wie schaut es da bei der Fluggasdatenauswertung aus?

ME: Da herrscht derzeitig völlig Unklarheit. Die Kommission hat 2007 berechnet, wie viel die Einführung des PNR-Systems kosten würde. Man kam dabei auf einen Betrag von 614 Millionen Euro. 2011 kam bei derselben Berechung auf einmal heraus, das man nur 221 Millionen Euro benötigen würde – das ist etwa ein Drittel der 2007 veranschlagten Kosten. Die Kommission erklärte dann: “Die Kosten lägen irgendwo dazwischen.” Das ist völlig unseriös. Es entsteht der Eindruck, die Kommission will die wahren Kosten verschleiern, um so eine Zustimmung für die Fluggasdatenauswertung zu erreichen. Das wird so aber nicht gelingen!

NoPNR:
Wie sieht es denn mit der Kontrolle der Daten aus. Wer bekommt welche Daten und wer passt darauf auf, dass alles korrekt abläuft?

ME:
Auch da gibt es noch Klärungsbedarf: Was die EU betrifft so hat man sich zwar klar für das Push-Verfahren ausgesprochen. Das heißt, die Ermittlungsbehörden bekommen die Daten übermittelt und können nicht einfach auf den ganzen Datensatz der Reservierungssysteme zugreifen. Das ist wichtig, weil da auch Informationen über Hotelbuchungen oder Mitwagen gespeichert sind. Doch die Frage ist: Was wird überhaupt übermittelt? Schaut man sich die Datensätze genau an, die übermittelt werden sollen, dann stellt man fest, dass es zum Beispiel eine Kategorie “Allgemeine Hinweise” gibt. Dabei handelt es sich um ein Freifeld, wo alles Mögliche eingetragen werden kann, zum Beispiel Telefonnummern von Bekannten, die im Krankheitsfall angerufen werden sollen. All diese Informationen werden an die Ermittlungsbehörden übermittelt und diese sollen anschließend entscheiden, ob “sensible Daten” enthalten sind und diese gegebenenfalls löschen. Das ist wie wenn man einen Hund auf die Wurst aufpassen lässt.

NoPNR: Die Vorratsdatenspeicherung wurde in einigen Mitgliedstaaten von den obersten Gerichten gekippt. Droht ein ähnliches Prozedere auch bei der Fluggasdatenauswertung?

ME: Es ist derzeitig davon auszugehen, ja. Der juristische Dienst der Kommission als auch des Rates halten den Vorschlag, Fluggastdaten in der vorgeschlagenen Form auszuwerten, für rechtswidrig. Die rechtliche Frage ist ein wichtiger Punkt in der Debatte. Doch die Kommission als auch der Rat halten ihre Gutachten unter Verschluss. Da muss man sich zum einen Fragen wie ernst es diese Institutionen mit der Transparenz meinen aber auch wie es um die Demokratie in der EU steht. Es kann doch nicht sein, dass juristische Zweifel nicht offen diskutiert werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung bestanden auch rechtliche Zweifel und nun sieht man, dass die Gerichte in den Mitgliedstaaten nach und nach die Maßnahme für verfassungswidrig erklären. Ich denke bei der Fluggasdatenauswertung muss zunächst ein Gutachten des EuGH her, bevor wir weiter über die Maßnahme diskutieren.

NoPNR:
Vielen Dank für das Interview!
ME: Ich danke ebenfalls.


Martin Ehrenhauser ist unabhängiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments. Ehrenhauser begann mit 15 Jahren eine Kochlehre in Linz. Nach mehreren Jahren Praxis in Österreich, Malaysien und den USA, absolvierte er über den zweiten Bildungsweg ein betriebswirtschaftliches Studium an der Universität Linz und das Studium der Politikwissenschaft an der Universität Innsbruck und Loughborough, England. Im Jahr 2009 zog Ehrenhauser in das EU-Parlament ein und ist Mitglied des Haushaltkontrollausschusses sowie dem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung.

Hier geht es zur Website von Martin Ehrenhauser.


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